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   SG Gelsenkirchen, 21.03.2003 - S 24 KR 69/02   

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https://dejure.org/2003,14883
SG Gelsenkirchen, 21.03.2003 - S 24 KR 69/02 (https://dejure.org/2003,14883)
SG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 21.03.2003 - S 24 KR 69/02 (https://dejure.org/2003,14883)
SG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 21. März 2003 - S 24 KR 69/02 (https://dejure.org/2003,14883)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Krankenversicherung - keine Kostenübernahme einer Bandscheibenmatratze - Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens - Klageänderung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung einer Bandscheibenmatratze und eines elektronisch verstellbaren Pflegebettes; Bandscheibenmatratze als Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens; Medizinische Mittel zur Krankheitsbekämpfung; Therapeutische Wirksamkeit einer Bandscheibenmatratze; Zulässigkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 24.09.2002 - B 3 KR 15/02 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - stationäre Pflege - Pflegeheim -

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 21.03.2003 - S 24 KR 69/02
    Aus dem Urteil des BSG vom 24.09.2002 (Az.: B 3 KR 15/02 R - "Dekubitusmatratze") lässt sich nach Auffassung der Kammer keine andere Einschätzung des hier streitigen Rechtsverhältnisses ableiten.
  • BSG, 18.01.1996 - 1 RK 8/95

    Heilmittel - Hilfsmittel - antiallergener Matratzenüberzug - Kostenerstattung für

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 21.03.2003 - S 24 KR 69/02
    Denn der vorbeschriebene Rechtsgedanke des § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V ist insoweit grundsätzlich auch auf den Bereich der Arznei- und Heilmittelversorgung übertragbar (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 18.01.1996 - Az.: 1 RK 8/95).
  • BAG, 25.02.1999 - 6 AZR 512/97

    Beihilfe für antiallergene Mittel (Kissen, Bett usw.)

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 21.03.2003 - S 24 KR 69/02
    Schließlich ist darauf zu verweisen, dass die im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung übliche Abgrenzung zwischen Gebrauchsgegenständen des täglichen Lebens und Heil- bzw. Hilfsmitteln auch im Rahmen der beamtenrechtlichen Beihilfe vorgenommen wird, was dazu führt, dass Bandscheibenmatratzen den Bereich der Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens zugeordnet werden und vor diesem Hintergrund eine Beihilfefähigkeit ausgeschlossen ist (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 25.02.1999 - Az.: 6 AZR 512/97; VGH München, Urteil vom 01.02.1989 - Az.: 3 B 88.011889; OVG Münster, Urteil vom 14.07.1988 - Az.: 12 A 1271/86).
  • LSG Niedersachsen, 12.08.1994 - L 4 KR 229/93

    Krankenversicherung; Bettausstattung; Kissen; Matratze; Gebrauchsgegenstand;

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 21.03.2003 - S 24 KR 69/02
    Zum einen werden solche qualitativ hochwertig ausgestatteten Matratzen im Einzelhandel allgemein angeboten, zum anderen wird ein Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens noch nicht dadurch zu einem von der Krankenkasse zu gewährenden Heil- oder Hilfsmittel, dass er gegebenenfalls behindertengerecht ausgestattet oder ausgerüstet wird (vgl. hierzu LSG Niedersachsen, Urteil vom 26.04.1995 - Az.: L 4 KR 7/95, Urteil vom 12.08.1994 - Az.: L 4 KR 229/93).
  • LSG Niedersachsen, 26.04.1995 - L 4 KR 7/95

    Krankenversicherung; Kostenerstattung; Wasserbett; Luxusartikel;

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 21.03.2003 - S 24 KR 69/02
    Zum einen werden solche qualitativ hochwertig ausgestatteten Matratzen im Einzelhandel allgemein angeboten, zum anderen wird ein Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens noch nicht dadurch zu einem von der Krankenkasse zu gewährenden Heil- oder Hilfsmittel, dass er gegebenenfalls behindertengerecht ausgestattet oder ausgerüstet wird (vgl. hierzu LSG Niedersachsen, Urteil vom 26.04.1995 - Az.: L 4 KR 7/95, Urteil vom 12.08.1994 - Az.: L 4 KR 229/93).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.1988 - 12 A 1271/86
    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 21.03.2003 - S 24 KR 69/02
    Schließlich ist darauf zu verweisen, dass die im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung übliche Abgrenzung zwischen Gebrauchsgegenständen des täglichen Lebens und Heil- bzw. Hilfsmitteln auch im Rahmen der beamtenrechtlichen Beihilfe vorgenommen wird, was dazu führt, dass Bandscheibenmatratzen den Bereich der Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens zugeordnet werden und vor diesem Hintergrund eine Beihilfefähigkeit ausgeschlossen ist (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 25.02.1999 - Az.: 6 AZR 512/97; VGH München, Urteil vom 01.02.1989 - Az.: 3 B 88.011889; OVG Münster, Urteil vom 14.07.1988 - Az.: 12 A 1271/86).
  • SG Düsseldorf, 23.06.2005 - S 8 KR 210/03

    Krankenversicherung

    Entsprechende (abschlägige) Entscheidungen bezüglich der Versorgung mit sog. Bandscheibenmatratzen haben auch das Bayrische Landessozialgericht (Urteil vom 15.07.2004 - L 4 KR 125/03 - ) und das Sozialgericht Gelsenkirchen (Urteile vom 21.03.2003 - S 24 KR 69/02 - und vom 10.10.2003 - S 6 KN 32/03 KR - ; alle Urteile veröffentlicht in: www.sozialgerichtsbarkeit.de, Stichwort: Entscheidungen) getroffen.
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